AllgemeinesDie auf dem Klippeneck beheimateten Vereine haben sich zu einer Ausbildungsgemeinschaft zusammengeschlossen.
Möglichkeiten:
- GPL (Glider Pilot License - Privatpilotenlizenz, Segelflug)
- Klassenberechtigung TMG (Touring Motor Glider - Reisemotorsegler)
persönliche Voraussetzungen zum Erwerb der Privatpilotenlizenz für Segelflugzeuge
- Mindestalter bei Ausbildungsbeginn 14 Jahre
- Mindestalter bis zur Prüfung 16 Jahre
- gültiges Tauglichkeitszeugnis Klasse 2 spätestens zum ersten Alleinflug (Untersuchung beim Fliegerarzt)
- Erklärung über schwebende Strafverfahren
- Polizeiliches Führungszeugnis
- (Auskunft aus dem Verkehrszentralregister in Flensburg)
- bei einem minderjährigen Bewerber eine amtlich beglaubigte Zustimmungserklärung des gesetzlichen Vertreters
- (bei Ausbildung auf dem Klippeneck Mitgliedschaft in einem der ARGE Klippeneck angehörigen Vereinen)
fachliche Voraussetzungen zum Erwerb der Privatpilotenlizenz für Segelflugzeuge
- die theoretische Ausbildung
- die praktische Flugausbildung
- die Berechtigung zur Ausübung des Sprechfunkdienstes (Sprechfunkzeugnis)
- die erfolgreiche Teilnahme an einer Unterweisung in Sofortmassnahmen am Unfallort
Die theoretische Ausbildung erstreckt sich auf die Sachgebiete:
- Luftrecht
- Navigation
- Meteorologie
- Aerodynamik
- Technik
- Verhalten in besonderen Fällen
- menschliches Leistungsvermögen
- Flugfunk (Sprechfunkzeugnis)
und umfasst ca. 80 - 90 Stunden - der Theorieunterricht findet an 2 Abenden pro Woche statt.
Die praktische Ausbildung umfasst mindestens 25 Flugstunden davon 15 Stunden Alleinflug auf verschiedenen Flugzeugmustern in den letzten 4 Jahren vor Ablegung der Prüfung oder mindestens 20 Flugstunden innerhalb der letzten 18 Monate vor der Prüfung.
In der Flugausbildung sind mindestens enthalten:
- 60 Starts und Landungen, davon 20 Alleinstarts und 20 Alleinlandungen und drei Anflügen aus ungewohnter Position sowie drei auf einem anderen Flugplatz als dem, auf dem die Ausbildung durchgeführt wird.
- die selbständige Vorbereitung und Durchführung eines Fluges über 50 km Strecke als Alleinflug oder in Ausnahmefällen ein 100km Flug mit Fluglehrer.
- Mindestens eine Außenlandeübung mit Fluglehrer
- eine theoretische und praktische Einweisung zur Beherrschung des Segelflugzeugs in besonderen Flugzuständen, sowie in das Verhalten in Notfällen und bei Unfällen.
Der Erfolg der theoretischen und der praktischen Ausbildung muss jeweils in einer Prüfung nachgewiesen werden.
Zum Erwerb der Klassenberechtigung TMG ist eine Ergänzungsprüfung abzulegen.
Die fachlichen Voraussetzungen dazu sind:
- Mindest. 10 Flugstunden auf Segelflugzeugen (nach Erhalt der Lizenz "GPL")
- 20 Alleinstarts und -landungen mit TMG
- Landung auf einem kontrollierten Platz
- je 1 Dreieck-Streckenflug über 270 km mit und ohne Lehrer